Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) ist der Oberbegriff für Angebote, die Menschen helfen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und deren pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen.
Um über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen zu können, benötigen Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag eine Anerkennung. Die Anerkennung wird sowohl von Trägern als auch von selbstständig tätigen Einzelpersonen benötigt. Durch die Möglichkeit der Abrechnung von Leistungen über den Entlastungsbetrag erhöht sich die Attraktivität des Angebots für Menschen mit Pflegegrad und deren Familien. Für die Anerkennung ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zuständig.
Alle ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Helfenden, die in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden möchten, benötigen eine Schulung nach dem "Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI".
Seit dem 1. September 2023 beinhaltet das für alle Helfenden einheitliche Schulungskonzept nur noch 30 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten.
Die Schulung nach dem folgenden Konzept soll auf das ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Erbringen von Leistungen im Rahmen verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag vorbereiten. Diese umfassen sowohl Entlastungsleistungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung als auch Betreuungsangebote, wie den Einsatz in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen und in der Tagesbetreuung in Privathaushalten.
Das Schulungskonzept basiert auf den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45c Abs. 7 SGB XI i. V. m. § 45d SGB XI und zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI vom 24.07.2002 in der Fassung vom 20.12.2021.
Das Schulungskonzept umfasst insgesamt 30 UE mit folgenden drei Modulen:
Modul | Titel | UE |
---|---|---|
1 | Betreuung Pflegebedürftiger | 14 |
2 | Kommunikation und Begleitung | 10 |
3 | Unterstützung bei der Haushaltsführung | 6 |
Die Teilnahmegebühr für die komplette Schulung mit 30 UE liegt bei 160,00 EUR. In der Gebühr enthalten sind alle Schulungsunterlagen als PDF sowie die Teilnahmebestätigung gem. §45a SGB XI.
Fachkräfte aus dem Bereich Gerontopsychiatrie, Altenhilfe und Gerontologie mit praktischer Erfahrung in der Arbeit mit pflegenden Angehörigen und Menschen mit Demenz
Aktuell finden unsere „Schulungen zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“ in der Regel online über ZOOM statt.
Sie erhalten für jeden Schulungstermin einige Tage vorher einen Zoom-link, mit dem Sie teilnehmen können.
Für die Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ein internetfähiges Endgerät inkl. Mikro/Lautsprecher (Tablet, Notebook, Smartphone).
Sollten Sie nicht teilnehmen können und bis 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn absagen, überweisen wir die Teilnahmegebühr zurück bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Teilnahmegebühr. Bei einer Abmeldung nach diesem Zeitpunkt fallen Ausfallgebühren in Höhe der Teilnahmegebühr an. Sollte die Angehörigen- und Demenzberatung e.V. einzelne Termine absagen müssen, werden Sie unmittelbar informiert und erhalten die Teilnahmegebühr zurück.
Sollte man einen Termin verpassen oder nicht wahrnehmen können, ist ein Nachholen in einem anderen Kurs für 15 EUR für jeden nachgeholten Termin gerne möglich. Bitte beachten Sie, dass die lückenlose Teilnahme an allen Terminen die Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebestätigung ist.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Fr. Oberdorfer:
0911/272 373-0info[at]angehoerigenberatung-nbg.de
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